BAFA-Beratung: an den konkreten Fragen deines Unternehmens arbeiten.
Bei einem bestehenden Unternehmen kann eine geförderte Unternehmensberatung infrage kommen. Entscheidend sind ein passendes Beratungsthema, die Förderfähigkeit des Unternehmens und die richtige Reihenfolge von Antrag und Beratungsbeginn.
Daniel Schäfer & das X-Group-TeamPersönliche Begleitung bei Planung, Förderung und Finanzierung ↗
Wie viel Förderung ist möglich?
Je Beratung werden höchstens 3.500 € förderfähige Nettokosten berücksichtigt. Der Zuschuss beträgt 50 % (maximal 1.750 €) oder 80 % (maximal 2.800 €). Maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte. Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
80 % gelten in den neuen Bundesländern ohne Berlin und die Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier. In den übrigen alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig gelten 50 %.
Bis zu zwei eigenständige Beratungen je Kalenderjahr und insgesamt fünf innerhalb der Richtlinienlaufzeit 2023–2026 sind möglich. Für die Jahresgrenze zählt die Antragstellung. Die beschriebene Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026; für spätere Anträge müssen die dann geltenden Regeln geprüft werden.
Deinen Zuschuss selbst berechnen
Unverbindliche Modellrechnung: Zuschuss = Fördersatz × maximal 3.500 € anerkannte Nettokosten. Umsatzsteuer und nicht förderfähige Kosten kommen hinzu. Du zahlst die vollständige Rechnung zunächst selbst. Die Auszahlung setzt die Prüfung und Bewilligung voraus; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Passt BAFA zu deinem Unternehmen?
Die Förderung richtet sich an rechtlich selbstständige Unternehmen und Freiberufler mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. KMU haben weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Jahresbilanzsumme. Verbundene und Partnerunternehmen können mitzählen.
Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen mit eigener beratender oder schulender Tätigkeit in ausgeschlossenen Berufsgruppen, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen in bestimmten Insolvenz- oder Vermögensauskunftssituationen. Weitere Ausschlüsse ergeben sich aus der Richtlinie und dem Beihilferecht.
Welche Themen sind förderfähig?
- Gefördert: individuelle Konzepte zu Strategie, Finanzplanung, Liquidität, Personal, Organisation, Digitalisierung sowie Marketing und Vertrieb.
- Nicht gefördert: reine Seminare oder Workshops, überwiegende Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Fördermittelberatung, Gutachten, Vermittlung und Produktverkauf durch den Berater.
- Dieselbe Beratung darf nicht durch weitere öffentliche Zuschüsse doppelt finanziert werden.
Zusatzschritt für junge Unternehmen
Ist dein Unternehmen bei Antragstellung noch kein Jahr am Markt, brauchst du ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner. Es darf frühestens drei Monate vor dem Antrag stattfinden und muss spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt sein.
Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung
Erstkontakt und Fördercheck
Wir klären Beratungsziel, Unternehmensgröße, Standort, bisherige Zuschüsse und die De-minimis-Situation. Die Beratung muss zu einem beim BAFA registrierten Beratungsunternehmen passen.
Antrag und Informationsschreiben
Dein Unternehmen stellt den Antrag online beim BAFA und wählt eine Leitstelle. Bei Vertretung ist eine wirksame Vollmacht erforderlich. Erst das positive Informationsschreiben erlaubt den nächsten Schritt – es ist noch keine Zuschussbewilligung.
Vertrag und Beratung
Erst nach dem Informationsschreiben schließt du den Beratungsvertrag und startest die Beratung. Die individuelle Analyse mit Handlungsempfehlungen darf höchstens fünf Beratungstage umfassen.
Bericht und vollständige Zahlung
Der Beratungsbericht dokumentiert Ausgangslage, Schwachstellen und Empfehlungen. Du bezahlst die gesamte Rechnung einschließlich Umsatzsteuer per nachweisbarer Bankzahlung; Barzahlung oder Verrechnung reichen nicht aus.
Nachweise einreichen
Innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Beratung und Verwendungsnachweis abgeschlossen sein. Dazu gehören Bericht, Rechnung, Zahlungsbeleg und die geforderten Erklärungen.
Prüfung, Bescheid und Auszahlung
Die Leitstelle prüft vor, das BAFA entscheidet abschließend. Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss direkt an dein Unternehmen ausgezahlt.
Unterlagen und offizieller Flyer
- Unternehmensdaten, Standort, Gründungsdatum und bisherige Förderungen
- Bei Vertretung: Vollmacht; bei jungen Unternehmen: Regionalpartner-Bestätigung
- Zum Abschluss: unterschriebener Bericht, Rechnung, Kontoauszug sowie KMU-, De-minimis- und weitere geforderte Erklärungen
Klären wir deinen nächsten Schritt.
Buche deinen BAFA-Termin. Gemeinsam klären wir Voraussetzungen, Unterlagen und die nächsten Schritte.

