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AVGS-Gründercoaching

Mit AVGS von deiner Idee zum Gründungsplan.

Im Coaching bearbeitest du die Fragen, die vor dem Start offen sind: Geschäftsmodell, Kunden, Preise, Businessplan und Finanzplanung. Ein passender AVGS kann die Teilnahme ermöglichen, wenn die Maßnahme vorab bewilligt wird.

Daniel SchäferDaniel Schäfer & das X-Group-TeamPersönliche Begleitung bei Planung, Förderung und Finanzierung ↗
Symbolbild: Coaching-Arbeitsplatz für die Gründungsplanung
Coaching-Arbeitsplatz für die Gründungsplanung · KI-Symbolbild

Für wen ist AVGS-Gründungscoaching gedacht?

Ein AVGS kann die Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit unterstützen, wenn deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter darin einen geeigneten beruflichen Weg sieht. Ob du förderfähig bist und welches Coaching passt, entscheidet die zuständige Fachkraft anhand deiner Situation. Für das Gründungscoaching besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch auf einen Gutschein.

Wie hoch ist die Kostenübernahme?

Für die passende, vor Beginn schriftlich bewilligte Maßnahme entstehen dir keine Maßnahmekosten. Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten können unter zusätzlichen Voraussetzungen übernommen werden; kläre das vor dem Start mit deiner zuständigen Stelle.

So wird aus dem Gutschein dein Coaching

  1. Antrag und Bedarf klären

    Du beantragst den AVGS schriftlich bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Wir unterstützen bei der Beschreibung deiner Gründungsidee und bei Bedarf mit einem Empfehlungsschreiben. Die Behörde entscheidet über die Förderung.

  2. Gutschein prüfen und einreichen

    Sobald der Gutschein vorliegt, prüfen wir Ziel, Gültigkeit, Region und Umfang. Du reichst das vollständige Formularpaket beim zugelassenen Träger ein; auch die konkrete Maßnahme muss zugelassen sein.

  3. Teilnahme bestätigen lassen

    Der Träger ergänzt Maßnahme, Beginn, Umfang und Unterschriften. Die vollständigen Unterlagen gehen zurück an die zuständige Behörde. Warte auf deren schriftliche Bewilligung deiner konkreten Teilnahme.

  4. Start-Workshop und Vertrag

    Nach der Bewilligung stimmen wir den Start-Workshop, deinen Coach, Teilnehmervertrag, Datenschutz und Terminplan ab. Erst im bewilligten Zeitraum beginnt das geförderte Coaching.

  5. Coaching und Ergebnisse

    Du arbeitest an Geschäftsmodell, Markt, Preisen, Businessplan und Finanzplanung. Inhalte und Teilnahme werden dokumentiert. Zum Abschluss erhältst du eine Bewertung deines Vorhabens und einen Fahrplan für die nächsten Schritte.

  6. Gründung und weitere Förderung

    Der Träger prüft die Nachweise und rechnet die bewilligte Leistung ab. Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld werden gesondert beantragt; eine erforderliche fachkundige Stellungnahme ist ein eigener formaler Schritt.

Gültigkeit, Umfang und dein Start

Gutschein und Bewilligungsbescheid legen Ziel, Zeitraum, Region und Umfang fest. Es gibt weder eine pauschale Zahl von Formularseiten noch eine für jedes Gründungscoaching geltende Achtwochenfrist. Auch eine erneute Förderung braucht eine eigene Prüfung und Entscheidung.

Wir streben den ersten Termin innerhalb von 7–14 Tagen nach Bewilligung an. Das ist unser Planungsziel, keine gesetzliche Frist. Die Vorgaben deines Bescheids und die konkrete Terminabstimmung gehen vor.

Das Coaching finanziert die bewilligte Begleitung, nicht automatisch Investitionen oder deinen Lebensunterhalt. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind eigenständige Förderungen.

Das brauchst du für die nächsten Schritte

  • Deine Gründungsidee, berufliche Ausgangslage und wichtigsten Fragen
  • Den vollständigen AVGS mit allen Anlagen, sobald er vorliegt
  • Vor dem Coaching: Teilnahmebestätigung, schriftliche Bewilligung und abgestimmter Terminplan
Offizielle AVGS-Informationen der Arbeitsagentur ↗

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