AVGS Gründercoaching: So bekommst du professionelle Gründungsberatung kostenlos
Kategorie: Förderung & Finanzierung | Autor: Daniel Schäfer | Lesezeit: 6 Min.
Du willst dich selbstständig machen – aber das Risiko eines Misserfolgs macht dir Sorgen? Studien belegen: Gründer, die mit einem professionellen Coach oder Berater arbeiten, haben eine fünfmal höhere Erfolgschance. Und das Beste: Du musst das in vielen Fällen nicht selbst bezahlen. Der Gesetzgeber fördert genau das – weil ein erfolgreicher Gründer besser ist als ein gescheiterter, der zum Jobcenter zurückkehrt.
Inhalt
- Was ist der AVGS – und warum gibt es ihn?
- Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
- Der richtige Zeitpunkt: Wann kannst du den AVGS beantragen?
- Was ist im AVGS Gründercoaching enthalten?
- Wie viele AVGS kannst du bekommen?
- Was passiert nach dem Coaching?
- Fazit und nächste Schritte
Was ist der AVGS – und warum gibt es ihn?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Ursprünglich für Jobcoaching gedacht, ist er heute auch für professionelles Vorgründungscoaching nutzbar – und das zu 100 % kostenfrei für dich.
Der Grund ist einfach: Der Gesetzgeber hat ein klares Interesse daran, dass du als Gründer erfolgreich wirst. Ein gut vorbereiteter Gründer belastet das Sozialsystem nicht – ein gescheiterter schon. Deshalb investiert das Arbeitsamt bzw. Jobcenter in deine Vorbereitung, bevor du startest.
Wichtig: Gründer mit professioneller Begleitung haben nachweislich eine fünfmal höhere Erfolgschance als Gründer ohne Unterstützung. Das ist keine Meinung – das sind belegte Studienergebnisse.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Nicht jeder kann den AVGS sofort beantragen. Entscheidend ist deine aktuelle Situation:
Du bist noch angestellt und hast noch nicht gekündigt: In diesem Fall gibt es in der Regel noch keinen Anspruch auf einen geförderten AVGS. Du kannst einen Gründungsberater zwar privat beauftragen – aber eine 100%-Förderung ist hier noch nicht möglich. Ausnahme: Wenn du bereits einen Nebenerwerb hast, gibt es über Programme wie die BAFA einen teilweisen Zuschuss.
Du hast deine Kündigung bereits erhalten: Sobald du die Kündigung in der Hand hast und dein Arbeitsverhältnis in Kürze endet, kannst du bereits einen AVGS beantragen – auch wenn du noch arbeitest. Der Antrag kann also gestellt werden, bevor du offiziell arbeitslos bist.
Du hast ALG-1-Bescheid: Sobald du arbeitslos gemeldet bist und deinen ALG-1-Bescheid hast, besteht ein klarer Anspruch auf den AVGS für Vorgründungscoaching.
Du warst selbstständig und hast deine Tätigkeit vollständig beendet: Wenn du deine bisherige selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit komplett eingestellt hast und ein neues, anderes Vorhaben starten willst, kannst du über ALG 2 ebenfalls einen AVGS beantragen.
Achtung: Wer seine bisherige selbstständige Tätigkeit fortführen will, hat keinen Anspruch auf einen AVGS. Das Vorhaben muss neu und anders sein.
Der richtige Zeitpunkt: Wann kannst du den AVGS beantragen?
Der Zeitpunkt ist entscheidend – und viele Gründer verschenken hier wertvolle Zeit.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Ein Gründer hat seine Kündigung bereits in der Hand, sein Arbeitsverhältnis endet aber erst in zwei Monaten. Er hat sich sofort beim Arbeitsamt gemeldet, den AVGS beantragt – und dieser wurde bereits bewilligt. Ergebnis: Er kann seine Gründung bereits während seiner verbleibenden Arbeitszeit professionell vorbereiten.
Das freut auch das Arbeitsamt – denn je kürzer die Bezugsdauer von Leistungen, desto besser für alle Beteiligten.
Tipp: Warte nicht bis zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Melde dich beim Arbeitsamt, sobald du die Kündigung hast – und frage sofort nach dem AVGS.
Was ist im AVGS Gründercoaching enthalten?
Das AVGS Gründercoaching ist eine zertifizierte Einzelmaßnahme – du musst also in keine Gruppenveranstaltung. Du bekommst je nach Bewilligung zwischen 30, 50 oder 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die individuell auf dein Vorhaben zugeschnitten sind.
Typische Inhalte sind deine Unternehmerpersönlichkeit und Eignung als Gründer, Entwicklung und Schärfung deiner Geschäftsidee, Marketing und Vertriebsstrategie, Grundlagen zu Steuern und Recht, Erstellung des Businessplans und Finanzplans, Vorbereitung der fachkundigen Stellungnahme für Arbeitsamt oder Bank sowie ein Persönlichkeitstest zur Standortbestimmung.
Am Ende des Coachings erstellst du gemeinsam mit dem Berater eine schriftliche Empfehlung an das Arbeitsamt oder Jobcenter – eine fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass du und dein Projekt förderungswürdig sind. Diese Stellungnahme brauchst du auch für den Gründungszuschuss und für Bankfinanzierungen wie die KfW.
Wie viele AVGS kannst du bekommen?
Mehr als die meisten denken. In der Regel wird ein AVGS bewilligt – aber bei komplexen Vorhaben ist deutlich mehr möglich.
Ein Beispiel aus unserer Praxis: Bei einem Produktionsunternehmen mit mehreren Bankgesprächen – Hausbank, Förderbank, Bürgschaftsbank und KfW – hat das Jobcenter nicht einen, sondern fünf AVGS hintereinander bewilligt. Voraussetzung war der Nachweis konkreter Fortschritte: erste Bankzusage, vorbereitete Pitch-Unterlagen, vollständige Dokumente.
Das Prinzip: Sobald ein AVGS abgeschlossen ist und du nachweisen kannst, dass du weitergekommen bist, kannst du den nächsten beantragen.
Merke: Ein AVGS ist kein einmaliges Instrument. Bei komplexen Gründungsvorhaben kann er mehrfach genutzt werden – wenn die Fortschritte dokumentiert sind.
Was passiert nach dem Coaching?
Das Coaching ist der Startschuss – kein Abschluss. Nach dem AVGS Gründercoaching hast du in der Regel folgende Unterlagen fertig:
Einen vollständigen, bankfähigen Businessplan, einen plausiblen Finanzplan für drei Jahre, eine fachkundige Stellungnahme für Arbeitsamt oder Jobcenter, alle notwendigen Unterlagen für den Gründungszuschuss sowie eine solide Basis für Bankgespräche und KfW-Anträge.
Mit diesen Unterlagen bist du nicht nur für die Förderanträge gerüstet – sondern auch für das erste Bankgespräch, den KfW-Antrag und alle weiteren Schritte auf dem Weg zur erfolgreichen Gründung.
Fazit: Kostenlose Profi-Beratung – wer sie nicht nutzt, verschenkt seinen Vorsprung
Eine professionelle Gründungsberatung ist kein Luxus – sie ist der entscheidende Unterschied zwischen einer gut vorbereiteten Gründung und einem Vorhaben, das nach sechs Monaten scheitert, weil etwas Wichtiges vergessen wurde.
Die alte Pilotenregel gilt auch hier: Alles, was schief gehen kann, geht eines Tages schief. Wer weit draußen auf dem Meer merkt, dass das Boot undicht ist, hat ein Problem. Wer vorher checkt, hat keins.
Und das Beste: Mit dem AVGS musst du diese Beratung in vielen Fällen nicht selbst bezahlen. 100 % Förderung, individuelles 1-zu-1-Coaching, bundesweit zertifiziert.

