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Krankenversicherung bei Gründung: Was du als Selbstständiger wissen musst

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Inhalt

Krankenversicherung bei Gründung: Was du als Selbstständiger wissen musst

Kategorie: Gründung & Finanzen | Autor: Daniel Schäfer | Lesezeit: 6 Min.


Du willst dich selbstständig machen – aber was passiert mit deiner Krankenversicherung? Wer zahlt die Beiträge? Musst du in die private wechseln? Und was viele nicht wissen: In den ersten Monaten nach deiner Gründung kannst du dir eine wertvolle Subvention sichern – wenn du zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen triffst.


Inhalt

  1. Die 4 Phasen der Krankenversicherung als Gründer
  2. Phase 1 – Heute: Gesetzlich oder privat versichert
  3. Phase 2 – Arbeitslosigkeit: Wer zahlt deine Beiträge?
  4. Phase 3 – Gründung aus der Arbeitslosigkeit: 300 Euro Zuschuss sichern
  5. Phase 4 – Selbstständigkeit: Gesetzlich oder privat – was lohnt sich?
  6. Die Entscheidung Privat vs. Gesetzlich: Was du langfristig bedenken musst
  7. Fazit und nächste Schritte

Die 4 Phasen der Krankenversicherung als Gründer

Das Thema Krankenversicherung bei der Gründung ist für viele ein blinder Fleck – dabei kann die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt hunderte Euro pro Monat sparen. Am einfachsten lässt sich das Thema überblicken, wenn du es in vier Phasen aufteilst: wo du heute stehst, was in der Arbeitslosigkeit passiert, was bei der Gründung möglich ist und wie es danach weitergeht.


Phase 1 – Heute: Gesetzlich oder privat versichert

Der Ausgangspunkt entscheidet über deine Optionen. Bist du heute gesetzlich versichert, hast du beim Übergang in die Selbstständigkeit mehr Flexibilität – du kannst bleiben oder wechseln. Bist du bereits privat versichert, gelten andere Regeln – vor allem wenn es um Familienangehörige geht, die mitversichert werden müssen.

Wichtig: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehepartner und Kinder in der Familienversicherung oft kostenlos mitversichert. In der privaten Versicherung muss jede Person einzeln abgesichert werden – das kann die monatlichen Kosten schnell erheblich steigern.


Phase 2 – Arbeitslosigkeit: Wer zahlt deine Beiträge?

Wenn du deinen Job kündigst, gekündigt wirst oder deine bisherige Selbstständigkeit aufgibst und zum Jobcenter gehst, übernehmen Arbeitsamt oder Jobcenter in der Regel deine Krankenversicherungsbeiträge – und zwar unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.

Das bedeutet: In dieser Übergangsphase musst du dir um deine Krankenversicherung keine Sorgen machen. Die Kosten werden weitergetragen, bis du in die nächste Phase übergehst.


Phase 3 – Gründung aus der Arbeitslosigkeit: 300 Euro Zuschuss sichern

Das ist die Phase, die viele Gründer schlicht nicht kennen – und damit bares Geld verschenken.

Wenn du deinen Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1) beim Arbeitsamt beantragst, finanziert das Arbeitsamt für circa 15 Monate deine Krankenversicherungsbeiträge mit – in Höhe von 300 Euro pro Monat. Diesen Betrag nutzt du dann, um deine Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen.

Das Gleiche gilt für das Jobcenter (ALG 2): Auch hier werden die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungskosten in den ersten Monaten direkt weiterfinanziert – solange du hilfebedürftig bist.

 Achtung: Wer diese Phase verpasst oder falsch plant, verschenkt bis zu 4.500 Euro an Zuschüssen. Lass dich rechtzeitig beraten, bevor du den Antrag stellst.


Phase 4 – Selbstständigkeit: Gesetzlich oder privat – was lohnt sich?

Sobald du gegründet hast, musst du deine Krankenversicherung selbst organisieren. Hier hast du grundsätzlich drei Optionen:

Option 1 – Gesetzlich bleiben Im ersten Jahr der Selbstständigkeit, wenn deine Umsätze noch gering sind, sind die gesetzlichen Beiträge oft überraschend niedrig – weil sie sich am tatsächlichen Einkommen orientieren. Steigen deine Einnahmen, steigen auch die Beiträge – aber proportional und planbar.

Option 2 – In die private wechseln Für junge, gesunde Gründer ohne Familie kann die private Krankenversicherung am Anfang günstiger sein. Aber Vorsicht: Was heute 150 Euro kostet, kann in zehn Jahren 800 oder sogar über 1.000 Euro pro Monat kosten – und du kommst nicht mehr so einfach heraus.

Option 3 – Gesetzlich plus private Zusatzversicherung Ein oft unterschätzter Mittelweg: Du bleibst gesetzlich versichert und ergänzt mit einer privaten Zusatzversicherung für Zahnersatz, Heilpraktiker oder andere Leistungen. Mehrkosten von 20 bis 70 Euro pro Monat – bei deutlich erweitertem Leistungsumfang.


Die Entscheidung Privat vs. Gesetzlich: Was du langfristig bedenken musst

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist eine der folgenreichsten, die du als Gründer triffst. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du kennen musst:

Die 55-Jahre-Regel: Du kannst nur bis zum Alter von 55 Jahren von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Danach bist du in der Privaten – egal wie sich deine finanzielle Situation entwickelt.

Die Einkommensschwelle: Der Wechsel in die private Versicherung ist erst ab einem Jahresbrutto von circa 60.000 bis 70.000 Euro möglich. Diese Grenze ändert sich jährlich.

Die Beitragsentwicklung: Private Beiträge können sich über die Jahre um 10 bis 30 % jährlich erhöhen. Wer heute 200 Euro zahlt, kann in zehn Jahren bei 600, 800 oder mehr als 1.000 Euro landen – ohne Möglichkeit, den Beitrag zu senken.

Familiensituation: Mit Kindern und Ehepartner kann die gesetzliche Familienversicherung deutlich günstiger sein als vier separate Privatverträge.

Klare Empfehlung: Lass dir die Zahlen schwarz auf weiß von einem unabhängigen Versicherungsberater ausrechnen – für deine konkrete Situation, nicht allgemein. Die falsche Entscheidung kann dich über Jahrzehnte teuer zu stehen kommen.


Fazit: Plane deine Krankenversicherung vor der Gründung – nicht danach

Die Krankenversicherung ist kein Thema, das du nach der Gründung klären kannst. Die entscheidenden Weichen werden davor gestellt – besonders wenn du Anspruch auf Gründungszuschuss hast und die 300 Euro monatliche Subvention nicht verschenken willst.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Arbeitsamt und Jobcenter finanzieren deine Beiträge in der Übergangsphase weiter, beim Gründungszuschuss gibt es bis zu 15 Monate lang 300 Euro Zuschuss pro Monat, die Entscheidung zwischen gesetzlich und privat sollte individuell und langfristig gedacht werden, und wer nach dem 55. Lebensjahr in der Privaten feststeckt, hat keine Rückkehroption mehr.

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Über die X-Group

Der Glaube an dein Potenzial und die Fokussierung auf die Dinge, die dich wirklich voranbringen, stehen bei der X-Group GmbH aus Berlin an erster Stelle. Seit über 20 Jahren begleiten wir Gründer in allen Phasen – von der Krankenversicherungsfrage bis zum fertigen Kreditantrag. Bundesweit zertifiziert für Beratungsförderprogramme: 50 bis 100 % Zuschuss auf Beratungskosten sind möglich.

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