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Gründungszuschuss beantragen: Alle Informationen zum Förderprogramm

Gründungszuschuss beantragen

Inhalt

Gründungszuschuss als Chance, endlich den Sprung in die Selbständigkeit zu schaffen: Sie sind zurzeit arbeitslos, beziehen vom Arbeitsamt noch mindestens 5 Monate lang Arbeitslosengeld (ALG I) und möchten sich selbständig machen bzw. ein Unternehmen gründen?

Ihr Vorhaben, den Bezug von Arbeitslosengeld dauerhaft zu beenden, indem Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, kann Ihnen eventuell einen Zuschuss vom Staat einbringen: Den sogenannten Gründungszuschuss nach § 93 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Sollten Sie sich für ein Antragsmuster interessieren, nehmen Sie noch heute Kontakt zum X-Group Institut in Berlin auf:

Telefon: 030 683 28 26 00
info@x-group.de

Der Gründungszuschuss im Video erklärt

Der Gründungszuschuss im Video erklärt

Gründungszuschuss beantragen: Was bedeutet “Zuschuss”?

Zuschuss heißt, dass Sie das Geld geschenkt bekommen. Sie brauchen das Geld – den Gründungszuschuss – also nicht zurückzahlen.

Wozu dient der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss soll dazu dienen, dass Sie in der Anfangszeit Ihrer selbständigen Tätigkeit Ihre Lebenshaltungskosten decken können und sozial abgesichert sind (z.B. durch Krankenversicherung, etc.). Anschaffungen und Investitionen dürfen hiervon nicht finanziert werden.Deshalb legt die Bundesagentur viel Wert auf:

  1. Die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung und
  2. Die eigene Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit.

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