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Gründungszuschuss beantragen: Alle Informationen zum Förderprogramm

Gründungszuschuss beantragen

Inhalt

Der Gründungszuschuss ist für viele, die aus der Arbeitslosigkeit gründen, das wichtigste Fördermittel zur Existenzgründung. Er bietet dir bis zu 15 Monate finanzielle Sicherheit. Doch die Tücke liegt im Detail: Ein zu früher Antrag oder falsche Kommunikation mit der Agentur für Arbeit kann zur sofortigen Ablehnung führen.

Als X-Group sind wir Experten für Gründungsfinanzierung und begleiten jährlich zahlreiche Klienten erfolgreich durch diesen Prozess. Wir verrate dir heute den exakten Fahrplan, die größten Fehler und wie du dir dieses Fördermittel sicherst.

Die Grundvoraussetzungen: ALG I und Restanspruch

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, musst du zunächst Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben und mindestens 150 Tage (fünf Monate) Restanspruch vor dir liegen haben. Der Antrag muss vor deiner eigentlichen Gründung gestellt werden.

Die Bewilligung erfolgt in zwei Phasen:

  1. Phase 1 (6 Monate): Du erhältst dein bisheriges ALG I weiter, plus 300 € monatlich für deine Sozialversicherungsbeiträge.
  2. Phase 2 (9 Monate): Nach Ablauf der sechs Monate kannst du eine Verlängerung um neun Monate beantragen, bei der du weiterhin die 300 € für die Sozialversicherungsbeiträge erhältst.

Diese finanzielle Basis ist entscheidend, um deinen Businessplan ohne Existenzangst umzusetzen.

Der Kardinalfehler: Zu frühe Gründung und Verfügbarkeit

Hier liegt die größte Falle: Melde dich niemals als Gründer oder selbstständig, solange du keinen gesicherten ALG I-Bescheid hast. Sobald du deinem Vermittler mitteilst, dass du bereits ein Gewerbe angemeldet hast, bist du für den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr verfügbar – das führt zur sofortigen Streichung des ALG I und des Gründungszuschusses.

Die goldene Regel: Beziehe zuerst deinen ALG I-Bescheid. Kooperiere anschließend für ein bis zwei Monate mit dem Arbeitsamt, beweise deine Bemühungen um eine Anstellung (Bewerbungen, Absagen). Erst wenn die Vermittlung offensichtlich schwierig ist, darf der Sachbearbeiter dir die Antragsunterlagen für den Gründungszuschuss aushändigen.

Das Anforderungspaket: Businessplan und Fachkundige Stellungnahme

Der Antrag ist nur so stark wie die beigelegten Unterlagen. Das Herzstück ist dein Businessplan. Er muss das Arbeitsamt davon überzeugen, dass dein Unternehmen tragfähig wird. Das heißt: Spätestens ab dem siebten Monat muss dein Unternehmen einen Überschuss erwirtschaften, der deinen Unternehmerlohn sichert.

Dazu gehören:

  • Ein detailliertes Zahlenwerk (Finanzplan) über 36 Monate, das die Tragfähigkeit nach 6 Monaten beweist.
  • Ein Textteil (ca. 20–30 Seiten), der dein Geschäftsmodell, deine Qualifikation (Lebenslauf, Zeugnisse) und deinen Markt erklärt.
  • Die Fachkundige Stellungnahme (FaKu): Ein externes Gutachten (z.B. von uns, der X-Group), das deinen Plan prüft und dessen Realisierbarkeit bestätigt. Diese kostet zwar einen kleinen Betrag, erhöht aber die Bewilligungswahrscheinlichkeit massiv.

Strategisch planen: Nebenerwerb vs. Vollerwerb

Bevor du den Gründungszuschuss beantragst, darfst du im Nebenerwerb (unter 15 Wochenstunden) arbeiten. Dies dient der Erprobung deines Konzepts.

Achtung: Im Nebenerwerb sind nur 165 € Gewinn (nicht Umsatz!) anrechnungsfrei. Überschreitest du diese Grenze, wird dir der Betrag vom ALG I abgezogen. Eine Ausnahme bildet, wenn du diesen Betrag bereits in den letzten 12 Monaten überschritten hast – dann wird der Durchschnittsverdienst zugrunde gelegt. Mit Bewilligung des Gründungszuschusses kannst du hingegen unbegrenzt verdienen, ohne dass deine Bezüge gekürzt werden.

Absicherung in zwei Schritten: Verlängerung und Schlimmster Fall

Vergiss nicht, Teil 2 (die Verlängerung) des Gründungszuschusses rechtzeitig zu beantragen. Du musst auch hier mit aktuellen Zahlen und einem neuen Plan nachweisen, was du im ersten Halbjahr erreicht hast und wie die nächsten Monate aussehen. Das sichert dir weitere 9 Monate à 300 € für deine Krankenversicherung.

Und selbst wenn deine Gründungsfinanzierung nicht sofort zur vollen Tragfähigkeit führt: Im schlimmsten Fall hast du nach 15 Monaten Anspruch auf ALG II (Jobcenter, SGB II), wo du weiterhin Zuschüsse für Miete und Investitionskosten beantragen kannst. Du bist in Deutschland also niemals ohne Absicherung.

Dein sicherer Weg: Jetzt kostenloses Erstgespräch zur Gründungsfinanzierung!

Wir sorgen mit unserer bewährten Methode dafür, dass dein Antrag auf Gründungszuschuss die höchste Erfolgsquote hat. Wir erstellen den Businessplan, sichern die Fachkundige Stellungnahme und begleiten dich durch den gesamten Prozess. Nutze jetzt den Link für dein kostenfreies Erstgespräch!

Über die X-Group

Der Glaube an Dein Potenzial und die Fokussierung auf die Dinge, die Dich wirklich voranbringen, stehen bei der X-Group GmbH aus Berlin an erster Stelle. Du erhältst eine auf Dich zugeschnittene Unterstützung, durch die die wichtigsten Engpässe erkannt werden. So räumst Du Stolpersteine aus dem Weg und kannst zielstrebig an Deinem Erfolg arbeiten.

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