Erfahrungen & Bewertungen zu X-GROUP Institut für Gründung, Finanzierung & Geschäftsentwicklung

Geld vom Jobcenter: Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (LES)

Inhalt

Mein Name ist Daniel Schäfer, ich bin selbst Unternehmer und leite das X-Group Institut für Gründung, Finanzierung und Geschäftsentwicklung. Weil ich selbst über 13 Unternehmen gegründet habe und an mehr als 1500 Gründungen als Berater mitgewirkt habe, kann ich Dir aus der Praxis für die Praxis wertvolle Tipps und Hinweise geben.

 

Immer mehr Menschen überlegen sich, eine eigene Existenz aufzubauen, besitzen aber nicht genug Startkapital. Hierfür wurde bereits vor einigen Jahren das staatliche Förderprogramm LES aufgesetzt, das allerdings bei vielen MitarbeiterInnen von Ämtern und Behörden nicht bekannt ist oder diese nur ungerne Informationen über dieses Programm herauszugeben scheinen. Dabei stehen nach § 16c SGB II allen BezieherInnen von ALG II die Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen zu. Die Voraussetzung zur Beantragung der Mittel der LES ist also lediglich ein aktueller ALG-II-Bescheid. Dazu hast Du als Gründer oder vielleicht in schlechten Phasen einer langen Selbstständigkeit die Möglichkeit.

  • 16c SGB II definiert die Leistungen der LES als Ermessensleistungen. Das bedeutet, dass die Bewilligung Deines Antrages auf LES im Ermessen der zuständigen SachbearbeiterInnen des Jobcenters liegt. Es existiert also ein Recht auf Antrag auf LES, nicht aber ein Recht auf Zulassung des Antrages.

Wie viel Geld kannst Du hier beantragen?

Der § 16c SGB II sagt aus, dass bis zu 5.000 EUR als Zuschuss beantragt werden können. Das kannst Du verwenden, wenn du beispielsweise eine Webseite brauchst oder einen Laptop oder Software oder irgendwelche anderen Geräte und Maschinen. Ich habe sogar Handwerker gehabt, die ein komplettes Fahrzeug damit finanziert haben.

Solltest Du mehr als 5.000 EUR benötigen, kann der darüber hinaus gehende Betrag als Darlehen bewilligt werden.

Es existiert keine bundesweite einheitliche Regelung zu den Voraussetzungen für den Bezug des Zuschusses aus LES, was bedeutet, dass jeweils zuständige Jobcenter jeden Fall einzeln genau prüft und auf dieser Grundlage entscheidet.

Es bestehen zwei Möglichkeiten die Mittel der LES zu beantragen.

Entweder Du befindest Dich noch in der Gründungsphase bei ALG II-Bezug und benötigst bspw. 5.000 EUR Zuschuss für Investitionsmittel und dazu 2.500 EUR als Darlehen.

Oder es besteht bereits eine Selbstständigkeit bei ALG II-Bezug, weil das Unternehmen nicht so richtig läuft und Du benötigst eine Finanzierung von Maßnahmen, die Deinem Unternehmen helfen, wirtschaftlicher zu werden, damit Du aus dem ALG II-Bezug wieder herauszukommen kannst (bspw. eine neue und bessere Schaufensterwerbung für Dein Ladengeschäft oder einen ansprechenden imagefilm für Deine Webseite). Hier sind ebenfalls bis die bis zu 5.000 EUR Zuschuss plus Darlehen möglich, je nachdem, was Du benötigst.

Wie aber funktioniert nun die Antragsstellung auf Leistung zur Eingliederung von Selbstständigen, bzw. was musst Du machen, um die Leistungen zu erhalten?

 

Zunächst benötigst Du den Antrag nach § 16c SGB II.

 

Außerdem musst Du dem Jobcenter darlegen, dass diese Investitionen dazu führen werden, dass Dein Unternehmen tragfähig wird, wodurch Dein Unternehmerlohn steigt, was ein Ende Deines Bezugs von ALG II bedeuten würde.

Das Jobcenter wird den Antrag nur bewilligen, wenn sie der festen Überzeugung sind, dass durch diese zusätzliche Investition (von Steuermitteln) der ALG II-Bescheid erfolgreich aufgehoben werden kann, weil das Unternehmen sich selbst finanziert.

Dafür musst Du dem Jobcenter einen schlüssigen Finanzplan und einen Textteil (eine Art Businessplan) vorlegen. Der Finanzplan erstreckt sich in der Regel über 36 Monate. Dein entsprechender Businessplan muss dann nachweisen, wie du das erreichen willst. Hierbei sind die aufgeführten Maßnahmen, also die Dinge, die Du benötigst, besonders wichtig. Diese müssen nämlich „betriebsnotwendig“ und „zwingend erforderlich“ sein. Das bedeutet, dass Dein Unternehmen ohne diese Maßnahmen nicht tragfähig wäre, sie also wesentlicher Bestandteil Deiner Unternehmung sind und dafür Sorge tragen, dass Du mehr Umsätze machst und diese absicherst oder dass Du mehr Werbung machen kannst.

 

Außerdem gibt es noch ein drittes Kriterium, das nicht vergessen werden darf. Die Maßnahmen dürfen finanziell nicht anders darstellbar sein. Das bedeutet, dass das Jobcenter Deinen Antrag nur bearbeitet, wenn Du nachgewiesen hast, dass Dir keine anderen Möglichkeiten einer Finanzierung zur Verfügung stehen, weil Deine Kreditanträge bereits von den entsprechenden Banken abgelehnt wurden. Du brauchst also Ablehnungsschreiben von den Banken, die Du angefragt hast, bspw. von Deiner Hausbank oder von Investitionsbanken – in Berlin wäre zum Beispiel die Investitionsbank Berlin. Die Jobcenter wollen in der Regel zwei bis drei Absagen von Banken haben, damit feststeht, dass der Staat Deine letzte Möglichkeit ist, Geld für Deine Investitionen zu erhalten.

 

Zu guter Letzt benötigst Du noch eine fachkundige Stellungnahme. fachkundige Stellungnahme bedeutet, dass ein Unternehmensberater, ein Steuerberater oder

die IHK oder die Handwerkskammer Deine Unterlagen geprüft hat und bestätigt, dass die Finanzplanung realistisch ist, dass die Investitionsmittel betriebsnotwendig sind und dass der Plan dazu führt, dass Dein Unternehmen seine Tragfähigkeit erreicht und Du davon leben kannst.

 

Wenn Du zu diesem Programm noch weitere Fragen hast, dann fragt uns gerne an. Wir helfen bei der Antragstellung, bei der Prüfung und auch bei der Begleitung der Antrag Stellung bis Du – genauso viele an Gründer – erfolgreich bist.

 

Dein Daniel Schäfer

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