Du bist bereits selbstständig und brauchst Kapital für Investitionen, oder du stehst vor deiner Existenzgründung und suchst nach einer Finanzierung? Oft stellt sich die Frage: Woher bekomme ich das Geld, wenn meine Rücklagen begrenzt sind?
Der Staat bietet ein oft unbekanntes, aber extrem wirksames Fördermittel an: die Leistung zur Eingliederung von Selbstständigen (LES) nach § 16e SGB II. Viele Sachbearbeiter sind damit kaum vertraut, aber dieses Programm steht dir als Gründer oder auch als Unternehmer in schlechten Phasen zu, sofern du aktuell ALG II beziehst.
Wir von der X-Group kennen dieses Programm im Detail. Wir helfen dir, diesen Zuschuss und/oder Darlehen zu beantragen, um deine Investitionen zu sichern und endlich die Selbstständigkeit zu erreichen, die dich aus der Hilfebedürftigkeit führt.
Die Voraussetzungen: Wer kann LES beantragen?
Die Grundvoraussetzung für die Beantragung der LES ist ein aktiver, aktueller ALG II (Hartz IV) Bezug. Wichtig ist: Das Programm steht dir nicht nur zur Gründung zur Verfügung, sondern auch, wenn du bereits seit Jahren selbstständig bist und Investitionen tätigen musst, um deine Tragfähigkeit zu verbessern (z.B. neue Software, Imagefilm für die Website, bessere Schaufensterwerbung).
LES ist eine Ermessensleistung des Jobcenters. Das bedeutet, du hast ein Recht auf Antrag und der Mitarbeiter muss deinen Antrag bearbeiten. Eine Ablehnung muss stets begründet werden – du musst den Antrag also mutig stellen!
Die Höhe der Förderung: Zuschuss versus Darlehen
Über LES kannst du maximal 5.000 Euro als Zuschuss beantragen. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden und kann für betriebsnotwendige Investitionen wie Laptops, Software, Maschinen, Fahrzeuge oder sogar für eine komplette Betriebsübernahme genutzt werden.
Benötigst du mehr Geld (z.B. 10.000 € oder 15.000 €), kann der über 5.000 € liegende Betrag als Darlehen bewilligt werden. Wichtig: Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Jedes Jobcenter entscheidet individuell über die Aufteilung von Zuschuss und Darlehen, abhängig von der Haushaltslage und der Überzeugung, ob deine Investition zum Erfolg führt.
Der Nachweis: Warum dein Antrag überzeugen muss
Das Jobcenter bewilligt diese Gelder nur, wenn es die feste Überzeugung hat, dass die zusätzliche Investition zur Aufhebung der Hilfebedürftigkeit führt. Das Unternehmen muss tragfähig werden, sprich: deinen Unternehmerlohn erwirtschaften können.
Dein Antrag muss daher aus folgenden Komponenten bestehen:
- Der Antrag selbst nach § 16e SGB II.
- Ein überzeugender Businessplan (oder Textteil), der genau erklärt, wie du die Hilfebedürftigkeit beendest.
- Ein Finanzplan (meist über 36 Monate), der die Tragfähigkeit nachweist.
Die Investitionen müssen dabei betriebsnotwendig und zwingend erforderlich sein. Das heißt: Ohne diese Investition würdest du im ALG II-Bezug verharren. Sie müssen Umsätze sichern oder steigern.
Die goldene Regel: Nachrangigkeit der staatlichen Förderung
Ein häufig vergessener, aber entscheidender Punkt ist die Nachrangigkeit. Das Jobcenter ist die letzte Anlaufstelle. Bevor dein Antrag überhaupt bearbeitet wird, musst du nachweisen, dass du keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten hast.
Die goldene Regel lautet: Du brauchst in der Regel zwei bis drei Ablehnungsschreiben von Banken (z.B. von deiner Hausbank oder der regionalen Investitionsbank). Erst wenn du nachgewiesen hast, dass die Investition anderweitig nicht darstellbar ist, springt das Jobcenter als nachrangige Stelle ein.
Das Gütesiegel: Die Fachkundige Stellungnahme
Ein weiterer wichtiger Baustein für einen erfolgreichen Antrag ist die Fachkundige Stellungnahme. Diese wird von einem Unternehmensberater (wie uns!), Steuerberater oder der IHK/Handwerkskammer erstellt.
Sie dient als externes Gütesiegel und bestätigt dem Jobcenter:
- Dass der Finanzplan realistisch ist.
- Dass die Investitionen betriebsnotwendig sind.
- Dass der Plan tatsächlich zur Tragfähigkeit des Unternehmens und zum Ende der Hilfebedürftigkeit führen kann.
Nutze diese Möglichkeit, um deine Gründung oder dein Wachstum zu finanzieren. Mit der richtigen Begleitung ist der Erfolg planbar!
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Wir helfen dir bei der strategischen Planung, der Erstellung des Businessplans und der Begleitung deines Antrags auf Leistung zur Eingliederung von Selbstständigen (LES). Starte sicher in deine Gründungsfinanzierung!
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