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Attraktives Förderprogramm für Selbstständige: „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“ (LES)

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Inhalt

Was wird gefördert?

Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen vorwiegend zur Anschaffung von Sachgütern für die geplante oder bereits ausgeübte selbstständige Tätigkeit dienen. Es können beispielsweise Betriebs- und Geschäftsausstattungen (z.B. Computer, Telefon, Büromöbel), Fahrzeuge, Maschinen oder benötigte Werkzeuge finanziert werden. Es können allerdings auch Marketingmaßnahmen wie Website, Imagefilme, Printwerbung gefördert werden.

Ausgeschlossen ist unter anderem die Übernahme der Kosten für die Gewerbeanmeldung oder die Miete der Geschäftsräume. Selbstständige, die bereits aktiv tätig sind, können zudem Beratungen und Weiterbildungen finanzieren lassen, die zur Optimierung ihres Geschäftes dienen und unternehmerische Kenntnisse vermitteln.

Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei der Leistung um eine sogenannte Ermessensleistung handelt. Möchten Sie beispielsweise einen bestimmten Drucker für ihr Büro finanzieren lassen, legen Sie dem zuständigen Mitarbeiter im Jobcenter drei verschiedene Angebote von Druckern vor. Das Jobcenter entscheidet anschließend, ob und welcher der Drucker finanziert wird. Meist fällt die Entscheidung dabei auf das günstigste Angebot.

Wie und wie viel wird gefördert?

Die Leistungen können dem Antragsteller auf drei verschiedene Arten gewährt werden:

  1. als Darlehen oder
  2. als Zuschuss oder
  3. als Zuschuss und Darlehen

Zuschüsse können bis zu einer Höhe von 5000 Euro bewilligt werden und müssen nicht zurückgezahlt werden. Darlehen können im Gegensatz zum Zuschuss den Betrag von 5.000 Euro überschreiten, müssen jedoch in Rückzahlungsraten von 1 % der Darlehenshöhe zurückgezahlt werden.


Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Um die Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Maßnahme „Eignungsfeststellung Selbstständigkeit“ und dem „Existenzgründerseminar“ notwendig. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die selbstständige Tätigkeit die Hilfsbedürftigkeit innerhalb eines gewissen Zeitraumes beendet. Bei Existenzgründern ist dieser Zeitraum auf 12 Monate, bei bereits tätigen Selbstständigen auf 6 Monate festgelegt. Weiterhin muss die Tragfähigkeit der selbstständigen Tätigkeit des Antragstellers nachweisbar sein. Die zu fördernden Sachgüter müssen zudem als notwendig und angemessen angesehen werden können.

Welche Angaben müssen bei der Antragsstellung gemacht werden?

Damit das Jobcenter den gestellten Antrag bearbeitet, müssen die Antragsunterlagen vollständig sein. Die Vollständigkeit ist gegeben, wenn folgende Unterlagen eingereicht werden:

  1. Der Antrag auf LES (nach §16c SGB II)
  2. Fachkundige Stellungnahme
  3. Deminimis-Erklärung
  4. Finanzplan über 36 Monate
  5. Lyrischer Teil (Businessplan-Text)
  6. Lebenslauf
  7. Steuerliche Anmeldung/Gewerbeanmeldung/Handwerksanmeldung
  8. Teilnahmezertifikat an einem Existengründer-Seminar
  9. Angebote der betriebsnotwendigen Investitionen
  10. Verträge optional (Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag etc.)
  11. Absage der Banken (mind. 2)
  12. Sonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann

Wie läuft die Beantragung der Leistungen ab?

Wichtig ist, dass Sie den Antrag für die Förderung VOR der Anschaffung der zu finanzierenden Sachgüter stellen. Anschließend warten Sie auf die Rückmeldung vom zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters. Erst dann können Sie die Anschaffungen tätigen. Nach dem Kauf der Sachgüter müssen Sie dann den Nachweis für die Mittelverwendung bringen. Wurde Ihnen ein Zuschuss gewährt, ist der Prozess damit abgeschlossen. Haben Sie ein Darlehen bekommen, beginnt die Rückzahlung der Fördermittel, sobald Sie diese leisten können.


Was sind die häufigsten Fehler?

Sobald die Antragsstellung läuft, können natürlich Fehler auftreten, die mehr oder weniger schwerwiegende Folgen haben. Die folgenden Fehlerquellen treten häufig auf und sollten bei der Antragsstellung unbedingt vermieden werden.

Fehlende Kenntnis über Fördermöglichkeiten

Schon während des Gesprächs mit dem zuständigen Sachbearbeiter können die ersten Hindernisse auftreten. Meist werden Selbstständige nicht ausreichend über die vorhandenen Fördermöglichkeiten beraten, sodass das notwendige Wissen fehlt. Oft lässt sich der potentielle Antragsteller aber auch durch den Mitarbeiter abschrecken und fragt gar nicht erst nach dem Antrag für die Förderung.

Fehlende oder mangelhafte Unterlagen bei der Antragsstellung

Auch bei der Antragsstellung und den dafür notwendigen Unterlagen werden häufig Fehler gemacht. Meist fehlen die Kostenvoranschläge für die zu fördernden Sachgüter oder die Bankenablehnung der Kreditanträge. Diese Unterlagen sind für die Bewilligung der Förderung jedoch zwingend erforderlich, da sie die Notwendigkeit der Investition belegen. Auch mangelhafte Finanz- und Businesspläne stellen eine häufig auftretende Fehlerquelle dar. Sie werden ebenso zur Einschätzung der Notwendigkeit für die Förderung hinzugezogen und sollten dementsprechend aussagekräftig und professionell sein.

Ungenügende Darstellung vom Ende der Hilfsbedürftigkeit

Auch die Darstellung, wie mit der selbstständigen Tätigkeit und den dafür notwendigen Investitionen die Hilfsbedürftigkeit beendet werden kann, ist häufig Ursache von Antragsablehnungen. Es sollte deshalb auf eine nachvollziehbare und logische Argumentation geachtet werden, um die Ablehnung der Finanzierung zu verhindern.

Auflagen werden nicht beachtet

Auch die Einhaltung der Jobcenter-Auflagen trägt wesentlich zur Entscheidungsfindung über den Förderantrag bei. Vorgaben, Fristen und Kommunikationsauflagen sollten deshalb stets eingehalten werden, um keinen Anlass für Sanktionen oder die Ablehnung des Antrags zu riskieren.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie viel Geld kann ich beim Jobcenter als Finanzierungsmittel beantragen?

    Ein nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss kann bis maximal 5.000 Euro gewährt werden. Bei einem zinslosen Darlehen gibt es grundsätzlich keine Grenze.

    Darf ich die Fördermittel als Betriebsmittelreserve oder für den Unternehmerlohn nutzen?

    Die Nutzung der Fördermittel ist generell für die Nutzung als Reserve oder Unternehmerlohn ausgeschlossen.

    Muss ich alle Fördermittel zurückzahlen?

    Ob die Fördermittel zurückgezahlt werden müssen oder nicht wird für jeden Antrag gesondert entschieden. Maximal können jedoch nur 5.000 Euro als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt werden.

    Gibt es eine Obergrenze für Fördermittel?

    Eine Obergrenze für die Fördermittel gibt es nicht.

    Werden Darlehen vom Jobcenter verzinst?

    Die Darlehen, die im Rahmen der Förderung für Selbstständige gewährt werden, sind grundsätzlich zinslos.

    Kann ich als Bestandsunternehmen Fördermittel beantragen?

    Als Bestandsunternehmen kann ein Antrag auf Fördermittel für Selbstständige gestellt werden, insofern ein aktueller Bescheid über den Erhalt von Arbeitslosengeld II vorliegt.

    Muss ich die Mittel wie beantragt verwenden?

    Ja, die Mittel müssen wie angegeben verwendet werden, es sei denn, es wird ein Antrag auf Umwidmung gestellt und genehmigt.

    Muss ich nicht genutzte Mittel zurückzahlen?

    Nicht genutzte Fördermittel müssen grundsätzlich zurückgezahlt werden.

    Ab wann beginnt bei den Förderdarlehen die Tilgung?

    Der Beginn der Rückzahlung des genehmigten Darlehens ist eine Einzelfallentscheidung. In der Regel ist die Rückzahlung ab der nachweisbaren Tragfähigkeit fällig.

    Brauche ich eine fachkundige Stellungnahme bei der Antragsstellung?

    In der Regel wird mit der Antragsstellung eine fachkundige Stellungnahme verlangt. Eine derartige Stellungnahme ist bei verschiedenen Anbietern – wie auch beim Institut X-Group – zu bekommen.


Wie kann das Institut X-Group helfen?

Das gesamte Verfahren der Antragsstellung und die damit einhergehende Beschaffung der notwendigen Unterlagen und Nachweise stellt für viele Selbstständige eine große Herausforderung dar. Deshalb bietet Geschäftsführer Daniel Schäfer mit seinem X-Group-Team ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung von Selbstständigen und Existenzgründern an. Das Angebot umfasst folgende Schwerpunkte:

  1. Prüfung der Voraussetzungen für die Antragsstellung
  2. Hilfe bei der Antragsaushändigung und -stellung
  3. Prüfung aller Unterlagen auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit
  4. Erstellung der fachkundigen Stellungnahme
  5. Begleitung während der gesamten Antragsstellung und eventuellen Nachträgen
  6. Vorbereitung für die Gespräche und optional Begleitung zu den Terminen
  7. Hilfe beim Ausfüllen des EKS-Formulars und Mittelverwendungsnachweises

Haben auch Sie die Antragsstellung der Fördermittel des Jobcenters geplant oder stecken schon mitten im Prozess? Dann freuen wir uns, Sie bei Ihrem Antrag unterstützen zu können! Gern können Sie uns unter der Telefonnummer 030 683 28 26 00 oder unserem Kontaktformular kontaktieren und sofort ein kostenfreies Erstgespräch mit uns vereinbaren!

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