Du träumst davon, dein eigener Chef zu sein, ein Unternehmen aufzubauen und finanzielle Freiheit zu erlangen? Doch eine Sorge hält dich zurück: die Angst, durch die Gründung aus dem ALG II-Bezug (Hartz IV) deine Existenzgrundlage zu verlieren. Ich kann dich beruhigen: Diese Angst ist unbegründet! Mit der richtigen Strategie und den richtigen Dokumenten ist der Schritt in die Selbstständigkeit nicht nur sicher, sondern der Beginn deines Erfolgs.
Wir von der X-Group, dein Institut für Gründungsfinanzierung und Geschäftsentwicklung, haben bereits unzähligen Menschen geholfen, den Weg aus ALG II in die erfolgreiche Selbstständigkeit zu finden. Vertraue auf unsere Expertise und erfahre, wie du richtig mit dem Jobcenter kommunizierst, um deine Miete, Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten weiterhin gesichert zu wissen.
EKS: Die richtige Gewinnerwartung ist entscheidend
Die EKS reichst du in der Regel alle sechs Monate ein. Zuerst eine vorausschauende Schätzung deiner Einnahmen und Ausgaben für das kommende Halbjahr. Sei hier besonders vorsichtig! Eine zu optimistische Prognose kann sofort zu einer drastischen Reduzierung deiner ALG II-Leistungen führen, noch bevor du deinen ersten Euro verdient hast. Trägst du beispielsweise einen zu hohen Gewinn ein, reduziert das Jobcenter vorab deine Bezüge. Das kann dazu führen, dass du deine Miete nicht mehr bezahlen kannst, sollte dein erwarteter Erfolg ausbleiben.
Unsere Empfehlung: Gehe zu Beginn mit einer geringen Gewinnprognose in die vorausschauende EKS. Das sichert dir zunächst die volle ALG II-Auszahlung. Sechs Monate später folgt die abschließende EKS, welche die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Periode darlegt.
Die Jobcenter-Falle: Nicht alle Betriebsausgaben zählen
Achtung: Das Jobcenter unterscheidet sich vom Finanzamt! Das Finanzamt erkennt nahezu alle legalen betrieblichen Ausgaben an. Das Jobcenter jedoch nicht. Zum Beispiel können Ausgaben für Fortbildungen oder bestimmte Geschäftsessen vom Jobcenter komplett herausgestrichen werden. Auch bei Steuerberatungskosten wird oft nur ein Teil anerkannt.
Die Konsequenz: Werden deine Kosten gestrichen, erhöht sich dein rechnerischer Gewinn für das Jobcenter. Wenn dieser Gewinn dann über deinem Freibetrag liegt, musst du rückwirkend ALG II-Leistungen zurückzahlen. Wenn du zum Beispiel deine EKS genau auf den Freibetrag ausrichtest und dann 1.000 Euro an Kosten gestrichen werden, musst du diese 1.000 Euro zurückzahlen oder bekommst sie weniger.
Dein Erfolgsfaktor: Kompetente Gründungsberatung
Gründung mit ALG II ist machbar, aber komplex. Die Tücken der EKS und die unterschiedlichen Regeln für Betriebsausgaben können schnell zu Fehlern führen, die dich viel Geld kosten. Die X-Group kennt diese Abläufe im Detail. Wir bieten dir nicht nur Expertise in der Businessplan-Erstellung und Fördermittel-Beantragung, sondern auch spezialisiertes Wissen zum Umgang mit der EKS. Wir helfen dir, alle Positionen richtig einzuschätzen und stellen dir bei Bedarf professionelle Excel-Templates zur Verfügung, die das Chaos von Taschenrechner und Papierformularen beenden.
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Gründung! Wisse, dass das Jobcenter mit ALG II immer deine Basis sichert, vorausgesetzt, du kommunizierst richtig. Wir können dir dabei helfen, die Formulare und Tabellen korrekt auszufüllen.
Dein nächster Schritt zur sicheren Gründung!
Buche jetzt dein kostenloses Erstgespräch zur Finanzierung und nutze unsere Expertise in der Gründungsberatung! Lass uns gemeinsam sicherstellen, dass deine EKS von Anfang an perfekt ist und du dich voll auf dein Wachstum konzentrieren kannst.
Über die X-Group
Der Glaube an Dein Potenzial und die Fokussierung auf die Dinge, die Dich wirklich voranbringen, stehen bei der X-Group GmbH aus Berlin an erster Stelle. Du erhältst eine auf Dich zugeschnittene Unterstützung, durch die die wichtigsten Engpässe erkannt werden. So räumst Du Stolpersteine aus dem Weg und kannst zielstrebig an Deinem Erfolg arbeiten.

