Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen Wer wird gefördert? Alle BezieherInnen von ALG IIFörderhöhe Der § 16c SGB II sagt aus, dass bis zu 5.000 EUR als Zuschuss beantragt werden können. Das kann verwendet werden, wenn beispielsweise eine Webseite oder ein Laptop oder Software oder irgendwelche anderen Geräte und Maschinen gebraucht werden. Sollten mehr als 5000 benötigt werden, kann der darüber hinaus gehende Betrag als Darlehen bewilligt werden. Wenn Sie mehr über das Programm erfahren oder es schon beantragen möchten, vereinbaren Sie heute noch ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit uns: Hier klicken |